Berlin (ots) – Das Verwaltungsgericht Berlin hat heute entschieden, dass der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) einen Wahlwerbespot der NPD nicht senden muss. Das Gericht folgte damit der Auffassung des rbb, wonach der Spot den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllt. Gegen diesen Bescheid kann die NPD nun Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen. “Das Gericht hat unsere rechtliche Einschätzung […]
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